Der nachhaltige Wandel steht in der EU ganz oben auf der Tagesordnung, und es sind weiter Rechtsvorschriften und Richtlinien in Vorbereitung, die größere Unternehmen zur Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen verpflichten.
Das bedeutet, dass die Unternehmen aktiv daran arbeiten müssen, nicht zu Umweltschäden, Menschenrechtsverletzungen usw. beizutragen. Obwohl die Gesetzgebung zunächst nur für die größten Unternehmen gelten soll, werden auch kleinere Unternehmen betroffen sein, wenn sie Teil der Wertschöpfungsketten größerer Unternehmen sind.
Haben Sie sich in ihrem Betrieb schon einmal Gedanken gemacht, wie dieser zu einer nachhaltig wirtschaftenden und zukunftsfähigen Welt beitragen kann oder muss? Wie ihr Unternehmen betroffen ist?
Nähere Infos zu den spezifischen Auswirkungen gibt es jetzt wöchentlich auf den Kanälen der WFG NF unter Grøn.Facts.
Diese Initiative wird gefördert von Interreg Deutschland-Danmark.
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