Mehr Informationen beim Online-Frühstück 07.09.2023
Ab dem 01. Oktober 2023 gelten verschärfte Kriterien in Zusammenarbeit mit Hausbanken und ihren Kunden sowie für Finanzierungs- und Kooperationspartner. Bei der Prüfung von Finanzierungsanträgen wird zukünftig darauf geachtet, dass die Geschäftsaktivitäten und die Finanzierungszwecke in Einklang mit der IB.SH Nachhaltigkeitsleitlinie stehen.
Was wird geprüft?
In dieser Leitlinie, die die Absichten zur Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft konkretisiert, findest du eine Auflistung, welche Absichten und Aktivitäten einen kritischen Einfluss auf deinen Förderantrag haben z.B. Zwangs- und Kinderarbeit, Atomenergie- und Kohlekraftwerke, nicht zugelassene Biozide und Pestizide usw. Außerdem legt sie kein Geld in Folterstaaten und bei terroristischen Vereinigungen an …
Auf diese Weise will die IB.SH die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals oder auch SDGs) der UN unterstützen.