Sikkeackerweg, 25842 Langenhorn
noch offen
0,8
400 %
113.000 m²
noch in Planung, bebaubar vrsl. ab 2028/29
Gewerbegebiet (GE) und vrsl. Sondergebiet (SO) Rechenzentrum
Langenhorn ist mit mehr als 3.350 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie einer Fläche von rund 4.750 Hektar eine der größten Landgemeinden Schleswig-Holsteins. Die Gemeinde liegt verkehrsgünstig an der Bundesstraße 5 und verfügt über einen Bahnhof an der Marschbahn, wodurch sie gut an die Zentren Husum und Niebüll sowie an die Insel Sylt angebunden ist.
Die örtliche Wirtschaftsstruktur ist mittelständisch geprägt. Wichtige Bereiche sind das Handwerk, der Handel und die Nahversorgung, landwirtschaftliche Betriebe, Dienstleistungen sowie der Tourismus. Einen gewerblichen Schwerpunkt bildet der Ortsteil Mönkebüll mit dem bestehenden Gewerbegebiet. Durch die gute Verkehrsanbindung, die Nähe zu den zentralen Orten Bredstedt und Niebüll sowie die Lage zwischen Marsch und Geest bietet Langenhorn attraktive Voraussetzungen für die Weiterentwicklung als Wohn- und Wirtschaftsstandort.
In Langenhorn entsteht im Ortsteil Mönkebüll eine neue Gewerbegebietsfläche am Sikkeackerweg. Die Entwicklungsfläche umfasst rund 11,3 Hektar brutto. Nach der derzeitigen Konzeption sollen voraussichtlich etwa 9 Hektar als Gewerbegrundstücke vermarktbar sein. Die konkrete Aufteilung und Parzellierung wird im weiteren Planungsverfahren entwickelt.
Der Standort zeichnet sich insbesondere durch seine gute verkehrliche Anbindung über die B5, die L13 und die Marschbahn sowie durch die Nähe zu bestehender und geplanter Energieinfrastruktur aus. Ein 110-kV-Umspannwerk ist bereits vorhanden; ein weiterer 110-kV-Standort ist in Planung. Außerdem gibt es konkrete Planungen bis Mitte der 2030er Jahre ein großes 380-kV-Umspannwerk in näherer Umgebung zu errichten.
Die Fläche befindet sich aktuell noch in der Entwicklung. Die Bauleitplanung läuft, Baurecht besteht noch nicht und Grundstücke können derzeit noch nicht erworben werden.
Interessierte Unternehmen können sich jedoch bereits jetzt bei uns oder der Erschließungsgesellschaft Nordfriesland (EG.NF) melden und ihr Vorhaben beschreiben. So können Flächenbedarfe und Standortanforderungen frühzeitig in die weitere Entwicklung einbezogen werden.
INTERESSE? – Dann gleich online eine Interessenbekundung einreichen!
Die Fläche soll gezielt für wirtschaftlich und strukturell hochwertige Ansiedlungen entwickelt werden. Im Fokus stehen insbesondere:
Besonders angesprochen werden Unternehmen, die die vorhandenen Standortvorteile nutzen, Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen, regionale Wertschöpfung erzeugen und zur Profilierung Langenhorns als Gewerbe- und Energiestandort beitragen.
Die spätere Flächenvergabe soll anhand transparenter Kriterien erfolgen. Berücksichtigt werden insbesondere das Gewerbesteuerpotenzial, die Beschäftigungswirkung, Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote, die regionale Verankerung sowie Nachhaltigkeitsaspekte.
Die Bauleitplanung läuft seit April 2026 und soll voraussichtlich 2027 abgeschlossen sein. Die Erschließung soll anschließend im Jahr 2028 erfolgen. Die bebaubaren Grundstücke stehen demnach voraussichtlich ab 2029 zur Verfügung. Eine Vorvermarktung kann gegebenenfalls bereits während der Erschließungsphase beginnen.
Konkrete Festsetzungen zur Bebaubarkeit, zu Grundstücksgrößen, Gebäudehöhen, Erschließung und zulässigen Nutzungen werden erst im laufenden Bauleitplanverfahren verbindlich festgelegt. Auch verbindliche Aussagen zu einzelnen Grundstückszuschnitten können derzeit noch nicht getroffen werden. Eine feste Parzellierung ist jedoch nicht vorgesehen. Die Grundstücke sollen daher grundsätzlich entsprechend den individuellen Flächen- und Nutzungsanforderungen der ansiedlungsinteressierten Unternehmen zugeschnitten werden können.
Die Grundstücke werden voll erschlossen vermarktet. Vermessungskosten sowie Anschlussbeiträge und Baukostenzuschüsse einzelner Versorgungsunternehmen sind hiervon nicht umfasst und gesondert zu tragen.
Für das Gewerbegebiet ist eine nachhaltige Wärmeversorgung aus einer nahegelegenen Biogasanlage vorgesehen. Die ansiedelnden Betriebe sollen verpflichtet werden, sich an das geplante Wärmenetz anzuschließen und ihren Wärmebedarf grundsätzlich hierüber zu decken. Soweit für betriebliche Prozesse höhere Temperaturniveaus erforderlich sind, soll ergänzend die Möglichkeit bestehen, einen Anschluss an das Gasnetz herzustellen. Die konkreten technischen, vertraglichen und wirtschaftlichen Anschlussbedingungen werden im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess festgelegt.
Mein Ziel ist es, Nordfriesland zu stärken und Unternehmen im Ansiedlungsprozess zu unterstützen.
"Förderung mit Weitblick: Ich stehe für ein dynamisches Nordfriesland!"
Tilmann Meyer
Prokurist, Regionalentwicklung, Unternehmensservice, Ansiedlung & Gewerbeflächen
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VR Bank Nord | Björn Fischer
Leiter Firmenkunden Nordfriesland für Raum Niebüll, Bredstedt, Süderlügum, Leck
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